Konzessionierter Immobilientreuhänder · iX immo GmbH, Waagner-Biro-Straße 14, 8020 Graz +43 676 842 489 100 · office@immoxx.at
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 01/2026, basierend auf MaklerG und IMV. Stand: September 2026.

iX immo GmbH · Marke IMMOXX.
Waagner-Biro-Straße 14, 8020 Graz
E-Mail office@immoxx.at · Web anlegerwohnung-kaufen.at
UID ATU82344036

Die iX immo GmbH ist Betreiberin dieser Website (anlegerwohnung-kaufen.at). Jeder Partnerbetrieb im IMMOXX.-Netzwerk ist rechtlich eigenständig.

Präambel

Die iX immo GmbH erbringt ihre Dienstleistungen im Bereich Objektakquise, Vermarktung und digitaler Prozessabwicklung mit hoher fachlicher und organisatorischer Professionalität. Zur Sicherstellung eines effizienten Vermittlungsprozesses können spezialisierte Dienstleister und verbundene Unternehmen unterstützend tätig sein. Sämtliche Leistungen erfolgen ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung der iX immo GmbH und verursachen für Auftraggeber:innen keinerlei Mehrkosten.

Eine Tätigkeit als Doppelmaklerin kann, im gesetzlich zulässigen Rahmen, erfolgen. Die gesetzlich erforderliche Offenlegung erfolgt im Einzelfall gemäß Maklergesetz.

1. Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen

Nachstehende Geschäftsbedingungen basieren auf der Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für ImmobilienmaklerInnen (IMV), BGBl. Nr. 297/1996 idF BGBl. Nr. 490/2001, sowie dem Maklergesetz, BGBl. Nr. 262/1996 idF BGBl. Nr. 98/2001. Sie gelten als vereinbart und bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen der iX immo GmbH und dem/der Auftraggeber:in geschlossenen Vertrages.

Soweit einzelne Regelungen dieser AGB den genannten Rechtsvorschriften widersprechen, gehen die AGB vor, soweit gesetzlich zulässig. Alle übrigen Bestimmungen der IMV, des MaklerG sowie individuell vereinbarte Regelungen bleiben unberührt.

2. Angebote und Zwischenverwertung

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, -vermietung und -verpachtung bleiben vorbehalten.

3. Informationsquellen und Haftung

Objektdaten beruhen überwiegend auf Informationen Dritter. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernimmt die iX immo GmbH keine Gewähr. Exposés dienen als unverbindliche Vorinformationen. Die Haftung der iX immo GmbH ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Für technische Unterlagen (Pläne, Energieausweise, Gutachten, behördliche Auskünfte etc.) wird keine Haftung übernommen.

4. Bekanntgabe bereits bekannter Objekte

Ist ein Objekt dem/der Auftraggeber:in bereits bekannt, ist dies innerhalb von 48 Stunden ab Erhalt des von uns angebotenen Objektes schriftlich und nachvollziehbar mitzuteilen. Die Mitteilung hat konkret zu erfolgen, etwa durch eine kurze E-Mail mit Hinweis, wann und über welchen Anbieter das Objekt bereits angeboten oder besichtigt wurde (z. B. „Bereits am 12.04. über Plattform XY gesehen").

Unterbleibt diese Rückmeldung, gehen wir von keiner Vorkenntnis aus. Erfolgt später ein Vertragsabschluss über genau dieses von uns angebotene Objekt, etwa weil der/die Auftraggeber:in durch unsere Unterlagen, Besichtigungen, Preisverhandlungen oder Ergänzungsinformationen den Kauf-/Mietentschluss fasst, entsteht die volle Provisionspflicht.

5. Provisionsentstehung (§ 7 MaklerG)

Der Provisionsanspruch entsteht mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts, unabhängig davon, ob:

  • die Maklerin weiter mitgewirkt hat,
  • das Geschäft später oder zu geänderten Konditionen abgeschlossen wird,
  • ein wirtschaftlich gleichwertiges („zweckgleichwertiges") Geschäft zustande kommt,
  • das Geschäft mit einem verbundenen oder nahestehenden Unternehmen abgeschlossen wird.

6. Provisionsanspruch bei Abweichungen, Umgehungen und Folgegeschäften

Der Provisionsanspruch bleibt insbesondere bestehen, wenn:

  • das Geschäft abweichend von ursprünglichen Parametern abgeschlossen wird,
  • ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt,
  • ein Abschluss mit einem verbundenen, familiär nahestehenden oder wirtschaftlich verknüpften Unternehmen erfolgt,
  • Folge- oder Ergänzungsgeschäfte abgeschlossen werden,
  • der Vermittlungsprozess ohne beachtlichen Grund abgebrochen oder verzögert wird.

7. Weitergabe von Informationen / Geschäftsabschluss durch Dritte

Die Weitergabe von Objektunterlagen oder Informationen an Dritte ist nur mit Zustimmung der iX immo GmbH zulässig.

Kommt das Geschäft durch eine vom/von der Auftraggeber:in namhaft gemachte Person zustande, bleibt die Provisionspflicht gemäß § 15 MaklerG bestehen.

Der Provisionsanspruch bleibt ebenso aufrecht, wenn:

  • ein Vor-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird,
  • trotz konkretem Verhandlungsstand notwendige Schritte nicht gesetzt werden,
  • der Vertrag aufgrund fehlender Mitwirkung nicht zustande kommt.

8. Einsatz externer oder verbundener Dienstleister

Die iX immo GmbH kann zur Optimierung von Vermarktungs- und Prozessabläufen externe Dienstleister oder verbundene Unternehmen beiziehen. Diese Tätigkeit erfolgt stets im Namen und auf Rechnung der iX immo GmbH. Für Auftraggeber:innen entstehen daraus keine zusätzlichen Kosten.

9. Zahlungskonditionen

Provisionen sind sofort fällig und zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Bei Verzug werden 10 % p.a. Verzugszinsen verrechnet.

10. Kooperation mit externen Maklerunternehmen

Zur Reichweitensteigerung können externe Makler einbezogen werden. Für Auftraggeber:innen entstehen keine Mehrkosten.

11. Anwesenheitsrecht und Vertragsunterlagen

Die iX immo GmbH hat Anspruch auf:

  • Anwesenheit bei Vertragsunterzeichnungen,
  • Übermittlung eines vollständigen Vertragsexemplars,
  • zeitgerechte Übermittlung von Vertragsentwürfen zur Vorbereitung der Abwicklung.

Die Anwesenheit begründet kein Rechtsberatungsverhältnis.

12. Schriftform

Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Graz. Die Bestimmungen des § 14 KSchG bleiben unberührt.

14. Optionsverträge

Bei Abschluss eines Optionsvertrags sind 50 % der vereinbarten Provision sofort fällig, die restlichen 50 % mit Ausübung der Option.

15. Datenschutz (DSGVO), Kurzregelung

Die iX immo GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie für Vermarktungs- und Abwicklungsprozesse. Eine Weitergabe erfolgt nur an beauftragte Dienstleister und Kooperationspartner, soweit dies erforderlich ist. Die vollständigen Datenschutzinformationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

16. Offenlegung einer möglichen Doppelmaklertätigkeit

Die iX immo GmbH kann im Rahmen ihrer Tätigkeit sowohl für Verkäufer:innen/Vermieter:innen als auch für Kauf- bzw. Mietinteressent:innen tätig werden. Eine solche Tätigkeit als Doppelmaklerin ist gemäß § 5 Abs. 3 Maklergesetz zulässig und wird, sofern einschlägig, ordnungsgemäß offengelegt.

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Objekte aus dem Konzernverbund stammen oder konzernnahe Unternehmen in den Vermarktungsprozess eingebunden sind. Auch in diesen Konstellationen erfüllt die iX immo GmbH sämtliche Offenlegungspflichten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Eine objektbezogene Information erfolgt im jeweiligen Vermittlungsauftrag oder im Exposé.

Die iX immo GmbH handelt auch im Falle einer Doppelmaklertätigkeit neutral, ausgewogen und verpflichtet sich zur Wahrung der Interessen aller Vertragsparteien. Für Auftraggeber:innen entstehen daraus keinerlei Mehrkosten oder Nachteile.

Stand: 09/2026 · iX immo GmbH

Weitere rechtliche Informationen

Impressum · Datenschutzerklärung · Widerrufsbelehrung

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