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Markt und Lage · Österreich und Deutschland

Pflegeimmobilie und Betreutes Wohnen als Kapitalanlage: Betreibervertrag, Bonität, Zweitmarkt und die Warnzeichen

Mag. Florian KultererStand 09/20267 Min. Lesezeit

Pflegeapartments und Wohnungen im Betreuten Wohnen werden Anlegern als sorgenfreie Alternative zur klassischen Anlegerwohnung verkauft: 20 Jahre Pachtvertrag, keine Mietersuche, demografischer Rückenwind. Die Rendite liegt 2026 mit 3,5 bis 4,5 % brutto tatsächlich leicht über dem Großstadt-Neubau. Der Unterschied steckt im Risiko: Sie vermieten nicht an einen Haushalt, sondern an ein Unternehmen, und Ihr Ertrag hängt für zwei Jahrzehnte an dessen Bonität. Dieser Artikel erklärt das Modell in Deutschland und Österreich, die Vertragspunkte, die zählen, und die Zeichen, bei denen Sie nicht unterschreiben sollten.

Wie das Modell funktioniert

Ein Bauträger errichtet ein Pflegeheim oder eine Anlage für Betreutes Wohnen, teilt sie nach Wohnungseigentumsrecht in einzelne Einheiten auf und verkauft diese an Anleger, in Deutschland meist als Teileigentum, in Österreich als Wohnungseigentum. Gleichzeitig schließt die Eigentümergemeinschaft oder jeder Eigentümer einen Pachtvertrag mit einem Betreiber, der das gesamte Haus führt, Bewohner aufnimmt, Pflege oder Betreuung erbringt und dafür an jeden Eigentümer eine monatliche Pacht zahlt. Sie haben mit den Bewohnern keinen Vertrag; Ihr Gegenüber ist der Betreiber.

Das Pflegeapartment im engeren Sinn ist ein deutsches Produkt: Ein Zimmer mit Bad in einem stationären Pflegeheim, 25 bis 50 m², Kaufpreis 2026 grob 150.000 bis 300.000 €, Pacht 3,5 bis 4,5 % des Kaufpreises pro Jahr. Der Bewohner zahlt Pflegekasse plus Eigenanteil, und wenn er den Eigenanteil nicht mehr aufbringt, springt der Sozialhilfeträger ein; das ist das Argument der Anbieter für „staatlich gesicherte Miete". In Österreich ist die stationäre Pflege überwiegend Sache der Länder und ihrer Träger, Pflegeheime im Kleinanleger-Eigentum sind selten. Verbreitet ist dort das Betreute Wohnen: barrierefreie Ein- bis Zweizimmerwohnungen mit Notruf, Gemeinschaftsraum und einem Grundservice, vermietet an Menschen über 65, entweder direkt oder über einen Betreiber, oft gemeinnützig und mit Wohnbauförderung errichtet.

Der Pachtvertrag: was drinstehen muss

Laufzeit und Verlängerung. Üblich sind 20 bis 25 Jahre mit Verlängerungsoptionen für den Betreiber, nicht für Sie. Das bindet Sie länger als jeder Wohnungsmietvertrag. Prüfen Sie, ob der Betreiber vorzeitig kündigen kann, etwa bei Belegung unter einer Schwelle oder bei Änderung der Pflegegesetze, und was dann mit der Pacht geschieht.

Indexierung. Die Pacht ist meist an den Verbraucherpreisindex gebunden, aber mit Deckel: 50 bis 75 % der Inflation, oder Anpassung erst ab 5 % kumulierter Indexänderung. Bei 3 % Inflation verlieren Sie mit einem 60-%-Deckel jedes Jahr rund 1,2 % Kaufkraft auf die Pacht. Die klassische Anlegerwohnung mit Wertsicherung zu 100 % kennt dieses Problem nicht, siehe Mietrecht für Anleger.

Instandhaltung: Dach und Fach. Der Betreiber trägt meist Schönheitsreparaturen und Kleininstandhaltung, die Eigentümer tragen Dach, Fassade, Haustechnik, Aufzug, oft auch die Erneuerung von Bädern nach 15 bis 20 Jahren. Bei einem Pflegeheim mit hoher Nutzungsintensität ist das teurer als bei einem Wohnhaus. Rechnen Sie 1 bis 1,5 % des Kaufpreises pro Jahr als Rücklage, doppelt so viel wie bei der klassischen Anlegerwohnung.

Belegungsrecht. Viele Anbieter werben mit einem bevorzugten Belegungsrecht für Sie oder Angehörige. In der Praxis ist es fast wertlos: Es gilt für das Haus, nicht für das eigene Apartment, setzt einen freien Platz und die passende Pflegestufe voraus und kann in der Regel nicht vererbt werden.

Die Bonität des Betreibers entscheidet

Bei einer klassischen Anlegerwohnung verteilen Sie das Risiko über die Jahre auf mehrere Mieter, und wenn einer ausfällt, finden Sie in Wochen einen neuen. Bei der Pflegeimmobilie haben Sie einen Mieter für 20 Jahre. Fällt er aus, fällt die Pacht aller Eigentümer gleichzeitig aus, und die Suche nach einem Nachfolgebetreiber dauert Monate, weil der Neue die Belegschaft übernehmen, die Behördengenehmigung erhalten und mit den Pflegekassen neu verhandeln muss. In Deutschland haben 2023 und 2024 mehrere Betreiberketten Insolvenz angemeldet, mit Pachtstundungen, Pachtkürzungen von 20 bis 30 % und in Einzelfällen Schließungen; die Eigentümer hatten in diesen Verfahren praktisch keine Hebel.

Prüfen Sie deshalb vor dem Kauf: Wer ist Vertragspartner, die Konzernmutter oder eine Objektgesellschaft mit 25.000 € Stammkapital? Gibt es eine Patronatserklärung oder eine Bankgarantie für mindestens sechs Monatspachten? Wie viele Häuser betreibt das Unternehmen, seit wann, mit welcher Belegung? Liegen Jahresabschlüsse vor, und weist das Unternehmen Eigenkapital aus? Und der Test für die Kalkulation: Wenn die Pacht 30 % des Umsatzes des Heims übersteigt, ist sie zu hoch angesetzt, und der Betreiber wird sie über die Laufzeit nicht durchhalten.

Der Zweitmarkt: Verkauf nur an andere Anleger

Ein Pflegeapartment kann niemand selbst bewohnen, und keine Bank finanziert es einem Eigennutzer. Der Wiederverkauf läuft daher über spezialisierte Vermittler an andere Anleger, mit Abschlägen von 10 bis 20 % gegenüber dem Erstkaufpreis in den ersten zehn Jahren und einer Vermarktungsdauer von sechs bis zwölf Monaten. Je näher das Ende des Pachtvertrags rückt, desto schwerer wird der Verkauf, weil der Käufer die Anschlussverpachtung einpreist. Beim Betreuten Wohnen in Österreich ist der Zweitmarkt besser, sofern die Wohnung eine normale, barrierefreie Wohnung ist und der Betreibervertrag mit der Wohnung kündbar oder auf die Eigentümergemeinschaft beschränkt ist; dann kaufen auch Eigennutzer ab 60 und klassische Anleger.

Die Finanzierung ist schwieriger als bei der Anlegerwohnung: Viele Banken beleihen Pflegeapartments nur zu 50 bis 60 % des Kaufpreises oder gar nicht, weil sie den Zweitmarkt kennen. Wer fremdfinanzieren will, klärt das vor der Reservierung, siehe Finanzierung der Anlegerwohnung.

Vergleich mit der klassischen Anlegerwohnung

KriteriumKlassische AnlegerwohnungPflegeapartment (DE)Betreutes Wohnen (AT)
Bruttorendite 20262,5–4,5 % je nach Stadt3,5–4,5 %3–4 %
MieterHaushalt, wechselt alle 3–5 Jahreein Betreiber, 20–25 JahreSenioren direkt oder Betreiber
AufwandVermietung, Verwaltungkeinergering bis mittel
Indexierung100 % VPI (Neubau, frei)meist 50–75 % mit Deckel100 % oder Förderbindung
Instandhaltung Eigentümerrund 0,5–0,8 % p. a.rund 1–1,5 % p. a. (Dach und Fach)rund 0,5–1 % p. a.
Eigennutzungmöglich (Steuerfolgen)ausgeschlossenmöglich ab Altersgrenze
WiederverkaufAnleger und Eigennutzernur Anleger, Abschlag 10–20 %Anleger und Eigennutzer über 60
UmsatzsteuerAT: Vorsteuerabzug, 10 % auf Mietekeine, Pflege steuerfreije nach Vertragspartner

Die Werte sind Richtwerte 2026. Der steuerliche Punkt ist für Österreicher wichtig: Die Vorsorgewohnung lebt vom Vorsteuerabzug auf den Kaufpreis. Verpachten Sie eine Wohnung an einen Pflege- oder Betreuungsbetreiber, der selbst umsatzsteuerbefreite Leistungen erbringt, können Sie nicht zur Umsatzsteuer optieren und verlieren den Vorsteuerabzug von 20 % auf den Kaufpreis. Vermieten Sie dagegen direkt an den Bewohner, gilt die normale Wohnraumvermietung mit 10 %. In Deutschland stellt sich die Frage nicht, dort ist Wohnraumvermietung immer umsatzsteuerfrei, dafür läuft die AfA mit 2 oder 3 %, und nach zehn Jahren ist der Verkauf steuerfrei. Beide Punkte prüft Ihr Steuerberater vor der Reservierung, nicht danach.

Warnzeichen, bei denen Sie nicht unterschreiben

  • Kaufpreis über 5.500 €/m² in einer Kleinstadt. Pflegeapartments werden oft in Orten mit 5.000 bis 20.000 Einwohnern gebaut, wo normale Wohnungen 2.500 bis 3.500 €/m² kosten. Der Aufschlag ist das Betreiberkonzept; fällt es, fällt der Wert auf den Ortspreis.
  • Pacht über 30 % des Umsatzes oder eine Prognose, die 100 % Belegung ab dem ersten Jahr unterstellt. Realistisch sind 92 bis 95 % nach zwei Jahren Anlauf.
  • Vertragspartner ist eine frisch gegründete Objektgesellschaft ohne Garantie der Muttergesellschaft.
  • Pachtfreie Zeit oder Pachtstundung schon im ersten Vertragsentwurf.
  • Kein Bauträgervertrag nach BTVG (Österreich) oder keine Bauträger-Bürgschaft nach MaBV (Deutschland), also keine Sicherung der Kaufpreisraten während der Bauphase, siehe Bauträgervertrag und BTVG.
  • Verkaufsargument „Sozialhilfeträger zahlt immer". Er zahlt den Eigenanteil des Bewohners an den Betreiber, nicht Ihre Pacht. Zwischen beiden steht die Bonität des Betreibers.
  • Vertriebsprovision über 10 % im Kaufpreis, erkennbar am Vergleich mit dem Baukostenindex und den Ortspreisen.

Für wen es trotzdem passt

Die Pflegeimmobilie ist kein schlechtes Produkt, sondern ein anderes: ein langfristiger Pachtvertrag mit einem Unternehmen, der wie eine Unternehmensanleihe mit Immobiliensicherheit funktioniert. Sie passt für Anleger, die bereits klassische Anlegerwohnungen halten, den Betreiber prüfen können oder prüfen lassen, den Zweitmarkt nicht brauchen und die 20 Jahre durchhalten. Sie passt nicht als erste oder einzige Immobilie, nicht für fremdfinanzierte Käufer ohne Liquiditätsreserve und nicht als Altersvorsorge, die im Ruhestand liquidiert werden soll. Wer den Aufwand der Vermietung scheut, aber die Flexibilität behalten will, ist mit einer klassischen Anlegerwohnung plus Hausverwaltung oder Mietenpool oft besser bedient, siehe Hausverwaltung, Mietenpool, Vermietungsgarantie.

Wenn Sie im Anlegerprofil hinterlegen, ob Sie eine klassische Anlegerwohnung oder eine Betreiberimmobilie suchen, erhalten Sie passende Objekte vor der Veröffentlichung, darunter Off-Market-Wohnungen aus dem Bestand unserer Partner. Wie sich 4 % Pacht mit Deckel gegen 3,5 % Miete mit voller Wertsicherung über 20 Jahre rechnen, zeigt der Rechner.

Häufige Fragen

Welche Rendite bringt ein Pflegeapartment?

In Deutschland liegt die Pacht 2026 grob bei 3,5 bis 4,5 % des Kaufpreises pro Jahr, Betreutes Wohnen in Österreich bei 3 bis 4 %. Abzuziehen sind Rücklagen für Dach und Fach von rund 1 bis 1,5 % des Kaufpreises jährlich, also mehr als bei einer Wohnung. Netto bleiben etwa 2,5 bis 3,5 %, dazu meist eine Indexierung mit Deckel.

Ist die Miete bei einer Pflegeimmobilie staatlich gesichert?

Nein. Der Sozialhilfeträger übernimmt den Eigenanteil eines Bewohners, wenn dieser ihn nicht aufbringen kann, und zahlt an den Betreiber. Ihre Pacht zahlt der Betreiber. Geht er insolvent, fällt die Pacht aus, unabhängig davon, wie die Bewohner finanziert sind. Die Sicherheit ist die Bonität des Betreibers, nicht der Staat.

Kann ich ein Pflegeapartment später verkaufen?

Nur an andere Anleger über spezialisierte Vermittler, mit Abschlägen von 10 bis 20 % gegenüber dem Erstkaufpreis in den ersten zehn Jahren und einer Vermarktungsdauer von sechs bis zwölf Monaten. Eigennutzer fallen als Käufer weg, viele Banken beleihen nur zu 50 bis 60 %. Beim Betreuten Wohnen in Österreich ist der Zweitmarkt besser, wenn die Wohnung als normale Wohnung nutzbar bleibt.

Was unterscheidet Betreutes Wohnen von einem Pflegeapartment?

Betreutes Wohnen ist eine barrierefreie Wohnung mit Notruf und Grundservice, vermietet an selbständige Senioren, oft direkt vom Eigentümer; sie bleibt eine Wohnung und kann später auch selbst genutzt oder frei verkauft werden. Das Pflegeapartment ist ein Zimmer in einem stationären Pflegeheim, das nur der Betreiber nutzen kann und das nur mit Pachtvertrag einen Wert hat.

Verliere ich in Österreich den Vorsteuerabzug bei Verpachtung an einen Betreiber?

In vielen Fällen ja. Die Option zur Umsatzsteuer setzt voraus, dass der Pächter das Objekt nahezu ausschließlich für umsatzsteuerpflichtige Umsätze nutzt. Pflege- und Betreuungsleistungen sind meist steuerbefreit, dann entfällt der Vorsteuerabzug von 20 % auf den Kaufpreis. Bei direkter Vermietung an Bewohner gilt die normale Wohnraumvermietung mit 10 %. Das prüft der Steuerberater vor der Reservierung.

Mag. Florian Kulterer

Mag. Florian Kulterer, staatlich geprüfter Immobilientreuhänder, geschäftsführender Gesellschafter der iX immo GmbH (IMMOXX), Graz. Seit 2003 in der Vermittlung von Anlegerwohnungen, selbst breit investiert. Mehr

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information auf dem Stand 2026-09 und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Zahlen sind Richtwerte.

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