Steuer · Österreich
Vorsorgewohnung verkaufen: ImmoESt, Vorsteuerberichtigung und die richtige Exit-Strategie
Wer eine vermietete Wohnung in Österreich verkauft, zahlt 30 % Immobilienertragsteuer auf den Gewinn – ohne Spekulationsfrist und ohne Hauptwohnsitzbefreiung. Dazu kommt bei Vorsorgewohnungen die Rückzahlung der Vorsteuer, wenn der Verkauf innerhalb von 20 Jahren fällt. Dieser Artikel rechnet beides durch und zeigt, welche Exit-Wege die Steuerlast begrenzen.
Die ImmoESt in Kürze
Seit 2012 unterliegen private Grundstücksverkäufe in Österreich der Immobilienertragsteuer. Der Steuersatz beträgt 30 % auf den Veräußerungsgewinn, unabhängig davon, wie lange Sie die Wohnung gehalten haben. Die frühere zehnjährige Spekulationsfrist gibt es nicht mehr. Die Steuer ist eine Endbesteuerung: Der Gewinn wird nicht zum übrigen Einkommen gezählt und treibt Ihre Progression nicht nach oben.
Zwei Befreiungen, die Eigennutzer kennen, gelten für die Anlegerwohnung nicht: Die Hauptwohnsitzbefreiung setzt voraus, dass Sie selbst dort gewohnt haben, und die Herstellerbefreiung für selbst errichtete Gebäude entfällt, soweit das Gebäude in den letzten zehn Jahren vermietet war. Eine vermietete Wohnung ist beim Verkauf also immer steuerpflichtig – die Frage ist nur, wie hoch die Basis ist.
Neuvermögen oder Altvermögen
Die Berechnung hängt davon ab, wann Sie gekauft haben:
| Merkmal | Neuvermögen | Altvermögen |
|---|---|---|
| Anschaffung | ab 31. März 2002 | vor 31. März 2002 |
| Bemessung | Verkaufserlös minus Anschaffungskosten (angepasst) | pauschal 14 % des Verkaufserlöses als Gewinn |
| Effektive Steuer | 30 % des tatsächlichen Gewinns | 4,2 % des Verkaufserlöses |
| Nach Umwidmung seit 1988 | – | 60 % des Erlöses als Gewinn, effektiv 18 % |
| Option auf Regelbesteuerung | möglich | möglich, mit tatsächlichen Anschaffungskosten |
Jede Vorsorgewohnung, die Sie heute kaufen, ist Neuvermögen. Altvermögen betrifft Anleger, die ihre Wohnung vor 2002 erworben haben – für sie ist die Pauschale von 4,2 % vom Erlös meist deutlich günstiger als die Regelbesteuerung, weil die Wertsteigerung seither hoch war.
Anschaffungskosten und Herstellungskosten richtig ansetzen
Beim Neuvermögen ist der Gewinn die Differenz zwischen Verkaufserlös und den adaptierten Anschaffungskosten. Was hinein- und herausgerechnet wird, entscheidet über Tausende Euro:
- Plus Anschaffungskosten: Kaufpreis netto (bei Vorsteuerabzug ohne Umsatzsteuer) samt Anschaffungsnebenkosten – Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, Vertragserrichtung, Maklerprovision.
- Plus Herstellungskosten: Zubauten, erstmaliger Einbau von Bad oder Heizung, Zusammenlegungen.
- Plus Instandsetzungskosten, soweit sie noch nicht als Werbungskosten abgesetzt wurden – bei der 15-Jahres-Verteilung also die noch offenen Fünfzehntel.
- Minus abgesetzte AfA: Alle Abschreibungsbeträge, die Sie während der Vermietung geltend gemacht haben, kürzen die Anschaffungskosten. Die AfA wird damit beim Verkauf nachversteuert – mit 30 % statt mit Ihrem Grenzsteuersatz, was bei hohem Einkommen ein Vorteil bleibt.
- Minus Kosten der Selbstberechnung durch den Parteienvertreter. Andere Verkaufskosten wie Maklerprovision oder Inserate sind beim besonderen Steuersatz nicht abzugsfähig.
Der frühere Inflationsabschlag wurde 2016 gestrichen. Wertsteigerungen, die nur die Inflation abbilden, werden voll besteuert.
Beispielrechnung nach zwölf Jahren
Vorsorgewohnung, Kauf 2026 für 250.000 € netto, Nebenkosten 18.000 €, Grundanteil 40 %, Gebäudeanteil 160.800 €. Verkauf nach zwölf Jahren um 340.000 € (entspricht rund 2,5 % Wertsteigerung pro Jahr). Steuerpflichtiger Verkauf an einen anderen Anleger, siehe unten.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Verkaufserlös | 340.000 € |
| Anschaffungskosten (Kaufpreis netto + Nebenkosten) | 268.000 € |
| abgesetzte AfA in 12 Jahren (4,5 % + 3 % + 10 × 1,5 % vom Gebäudeanteil) | −36.180 € |
| adaptierte Anschaffungskosten | 231.820 € |
| Kosten Selbstberechnung | −500 € |
| Veräußerungsgewinn | 107.680 € |
| ImmoESt 30 % | rund 32.300 € |
| Nettoerlös nach ImmoESt | rund 307.700 € |
Ohne die AfA-Kürzung läge der Gewinn bei rund 71.500 € und die Steuer bei 21.500 €. Der Unterschied von rund 10.800 € ist der Preis für zwölf Jahre Abschreibung – die Ihnen bei 40 % Grenzsteuersatz rund 14.500 € Einkommensteuer gespart hat. Die Abschreibung bleibt also vorteilhaft, aber nicht so stark, wie es die laufende Steuererklärung suggeriert. Wie sich die AfA berechnet, steht in AfA für Anlegerwohnungen.
Verkaufen Sie mit Verlust, können Sie 60 % des Verlusts über 15 Jahre verteilt mit Einkünften aus Vermietung ausgleichen oder auf Antrag 60 % sofort im Verkaufsjahr.
Abwicklung: Der Notar rechnet ab
Die ImmoESt wird vom Parteienvertreter – Notar oder Rechtsanwalt, der den Kaufvertrag errichtet – selbst berechnet und an das Finanzamt abgeführt, spätestens am 15. des zweitfolgenden Monats nach Zufluss des Kaufpreises. Sie erhalten dafür eine Abrechnung. Die Selbstberechnung ist die Regel; mit ihr ist die Steuer erledigt, sofern Sie nicht zur Regelbesteuerung optieren. Halten Sie Kaufvertrag, Nebenkostenbelege, Anlagenverzeichnis mit AfA und Instandsetzungsbelege bereit – ohne Nachweis setzt der Parteienvertreter die Anschaffungskosten niedriger an.
Vorsteuerberichtigung: Die zweite Steuer beim Verkauf
Bei einer Vorsorgewohnung kommt zur ImmoESt die Umsatzsteuer. Der Verkauf einer Wohnung ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Damit endet die steuerpflichtige Verwendung, und die beim Kauf erstattete Vorsteuer muss für jedes Jahr, das am 20-jährigen Berichtigungszeitraum fehlt, zu einem Zwanzigstel zurückgezahlt werden.
| Verkauf nach | Offene Jahre | Rückzahlung bei 50.000 € Vorsteuer |
|---|---|---|
| 5 Jahren | 15 | 37.500 € |
| 10 Jahren | 10 | 25.000 € |
| 12 Jahren | 8 | 20.000 € |
| 15 Jahren | 5 | 12.500 € |
| 20 Jahren und später | 0 | 0 € |
Der Ausweg heißt Option zur Steuerpflicht: Sie können den Verkauf freiwillig umsatzsteuerpflichtig behandeln und 20 % Umsatzsteuer auf den Kaufpreis ausweisen. Dann bleibt Ihre Vorsteuer unberührt. Das funktioniert nur, wenn der Käufer selbst Unternehmer ist und die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückholt – also ein anderer Anleger, der die Wohnung weiter vermietet. Für ihn ist die Wohnung dann eine neue Vorsorgewohnung mit eigenem Vorsteuerabzug und eigenem 20-Jahres-Zeitraum. Für einen Eigennutzer als Käufer wäre die Umsatzsteuer dagegen ein echter Preisaufschlag; hier bleibt nur der steuerfreie Verkauf mit Berichtigung.
Die Grunderwerbsteuer des Käufers berechnet sich beim steuerpflichtigen Verkauf vom Bruttopreis – ein Argument in der Preisverhandlung, das Sie kennen sollten. Die Grundlagen zur Vorsteuer stehen in Vorsorgewohnung und Steuer.
Exit-Strategien
1. Halten über 20 Jahre
Nach Ablauf des Berichtigungszeitraums ist die Vorsteuer sicher, die Liebhabereiprognose abgeschlossen und der Kredit weitgehend getilgt. Die ImmoESt bleibt, aber der Verkauf ist frei von Nebenbedingungen. Für Anleger mit Fokus auf Pensionsvorsorge ist das der Normalfall – oder sie verkaufen gar nicht und leben von der Miete.
2. Verkauf an einen Anleger mit Umsatzsteuer-Option
Der Verkauf innerhalb der 20 Jahre ohne Vorsteuerschaden. Der Käuferkreis ist kleiner, aber Vorsorgewohnungen mit laufendem Mietvertrag und dokumentierter Historie sind für Anleger attraktiv, weil das Vermietungsrisiko entfällt. Der Kaufvertrag muss die Option ausdrücklich enthalten.
3. Verkauf zeitlich planen
Vor Erreichen des Gesamtüberschusses laut Prognoserechnung ist ein Verkauf riskant, weil das Finanzamt rückwirkend Liebhaberei annehmen kann. Nach Erreichen des Überschusses und mit möglichst wenigen offenen Berichtigungsjahren wird der Exit günstiger. Auch Instandsetzungen kurz vor dem Verkauf lohnen selten: Sie erhöhen die Basis nur um den noch nicht abgesetzten Teil.
4. Übergabe an die nächste Generation
Eine Schenkung löst keine ImmoESt aus; der Beschenkte übernimmt Ihre Anschaffungskosten und Ihre AfA-Historie und zahlt die Steuer erst bei einem eigenen Verkauf. Fällig wird Grunderwerbsteuer nach dem Stufentarif vom Grundstückswert. Umsatzsteuerlich ist die Schenkung wie ein steuerfreier Verkauf zu behandeln, es sei denn, der Beschenkte führt die steuerpflichtige Vermietung fort – das braucht Gestaltung. Die Nutzung durch Kinder ohne Miete ist dagegen eine Eigennutzung mit Berichtigungsfolge, siehe Anlegerwohnung selbst nutzen.
Welche Variante in Ihrer Situation die geringste Gesamtbelastung ergibt, hängt von Haltedauer, Grenzsteuersatz und Käufer ab; die Berechnung im Einzelfall übernimmt Ihr Steuerberater, die Optionserklärung im Kaufvertrag der Notar oder Anwalt.
Unser Anlegerrechner zeigt neben der laufenden Rendite auch den Nettoerlös nach ImmoESt für verschiedene Verkaufszeitpunkte. Über das Anlegerprofil erreichen Sie uns außerdem, wenn Sie eine vermietete Wohnung an einen Anleger verkaufen wollen – wir vermitteln solche Objekte off-market an vorgemerkte Käufer.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die ImmoESt beim Verkauf einer vermieteten Wohnung?
30 % auf den Veräußerungsgewinn, also Verkaufserlös minus adaptierte Anschaffungskosten. Es gibt keine Spekulationsfrist; die Hauptwohnsitzbefreiung gilt nicht, weil Sie nicht selbst dort gewohnt haben. Bei Altvermögen (Kauf vor 31. März 2002) fallen pauschal 4,2 % des Verkaufserlöses an.
Warum erhöht die AfA meinen steuerpflichtigen Gewinn?
Weil die abgesetzten Abschreibungsbeträge die Anschaffungskosten kürzen. Was Sie über die Jahre mit Ihrem Grenzsteuersatz abgesetzt haben, wird beim Verkauf mit 30 % nachversteuert. Bei einem Grenzsteuersatz über 30 % bleibt ein Vorteil, bei niedrigem Einkommen kann sich der Effekt fast neutralisieren.
Muss ich die Vorsteuer zurückzahlen, wenn ich verkaufe?
Bei einem umsatzsteuerfreien Verkauf innerhalb von 20 Jahren ja, anteilig ein Zwanzigstel je offenem Jahr. Vermeiden lässt sich das durch die Option zur Steuerpflicht, wenn der Käufer selbst als Vermieter Unternehmer ist und die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückholt.
Kann ich Maklerprovision und Inserate vom Gewinn abziehen?
Nein, beim besonderen Steuersatz von 30 % sind nur die Kosten der Selbstberechnung durch den Parteienvertreter abzugsfähig. Wer stattdessen zur Regelbesteuerung optiert, kann Werbungskosten abziehen, versteuert den Gewinn aber mit dem Tarif – das lohnt nur bei niedrigem Gesamteinkommen im Verkaufsjahr.
Wer führt die ImmoESt ab?
Der Notar oder Rechtsanwalt, der den Kaufvertrag errichtet, berechnet die Steuer selbst und führt sie bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Zahlung an das Finanzamt ab. Sie müssen ihm Kaufvertrag, Nebenkostenbelege und das Anlagenverzeichnis mit der AfA vorlegen.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information auf dem Stand 2026-09 und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Zahlen sind Richtwerte.

