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Recht · Österreich

Mietrecht in Österreich für Anleger: Was Vermieter einer Anlegerwohnung wissen müssen

Mag. Florian KultererStand 09/20267 Min. Lesezeit

Ob Sie die Miete Ihrer Anlegerwohnung frei vereinbaren dürfen, entscheidet sich am Baujahr des Hauses und an der Art der Wohnung. Neubau und Eigentumswohnungen nach 1945 fallen in die Teilanwendung des Mietrechtsgesetzes: freier Mietzins, aber Befristungs- und Kündigungsregeln. Altbau unterliegt dem Richtwert. Dieser Artikel ordnet die drei Anwendungsbereiche, die Befristung, den Kündigungsschutz, die Mietpreisbremse 2025 bis 2028, Betriebskosten und Kaution.

Drei Anwendungsbereiche des MRG: Voll, Teil, Ausnahme

Das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) kennt keine einheitliche Regel für alle Wohnungen. Es unterscheidet drei Stufen, und die Stufe bestimmt, wie viel Sie als Vermieter gestalten dürfen.

BereichTypische ObjekteMietzinsBefristung/Kündigung
VollanwendungAltbau mit Baubewilligung vor 1945 (Wien) bzw. 1953 (übrige Bundesländer), nicht gefördertRichtwertmiete mit Zuschlägen und Abschlägen, Kategoriemiete bei AltverträgenMRG-Regeln vollständig
TeilanwendungNeubau nach 1945/1953, Eigentumswohnungen in Häusern nach 1945, geförderte Bauten nach Auslaufen der Förderung, DachgeschossausbautenFrei vereinbar, Grenze nur Wucher und SittenwidrigkeitBefristungsregeln und Kündigungsschutz gelten
VollausnahmeEin- und Zweifamilienhäuser, Ferienwohnungen, Dienstwohnungen, Zweitwohnungen zur KurzzeitnutzungFreiABGB: freie Befristung, ordentliche Kündigung möglich

Für die klassische Anlegerwohnung ist der mittlere Bereich der Normalfall: Eine Vorsorgewohnung vom Bauträger oder eine Eigentumswohnung in einem Haus aus den 1970er-Jahren liegt in der Teilanwendung. Sie legen die Miete am Markt fest, müssen aber die Befristungs- und Kündigungsregeln des MRG einhalten. Wer eine Altbauwohnung als Anlage kauft, rechnet mit dem Richtwert. Details dazu und wie beides in der Kalkulation zusammenspielt finden Sie unter Neubau oder Bestand.

Richtwertmiete: So funktioniert die Obergrenze im Altbau

Im Vollanwendungsbereich bildet der Richtwert je Bundesland die Basis. Für Wien liegt er 2026 bei rund 7 €/m² netto pro Monat, in Vorarlberg oder Salzburg höher, in Burgenland niedriger. Auf den Richtwert kommen Zuschläge für Lage, Ausstattung, Stockwerk, Balkon oder Lift und Abschläge für Nachteile wie Erdgeschoss zur Straße oder fehlende Zentralheizung. Ergebnis ist der zulässige Hauptmietzins.

Zwei Punkte sind für Anleger entscheidend:

  • Lagezuschlag: Er ist der größte Hebel und zugleich der am häufigsten beanstandete. In Wiener Gründerzeitvierteln, die die Stadt als solche einstuft, ist ein Lagezuschlag oft ausgeschlossen. Die Schlichtungsstellen prüfen streng.
  • Überprüfbarkeit: Mieter können den Mietzins bei der Schlichtungsstelle oder dem Bezirksgericht überprüfen lassen, bei befristeten Verträgen sogar noch bis zu zehn Jahre nach Vertragsende. Rückzahlungen zu hoher Mieten treffen den Vermieter mit Zinsen.

Für die Renditerechnung heißt das: Bei Altbau nicht mit der Angebotsmiete des Marktes rechnen, sondern mit dem rechtlich zulässigen Wert. Der Rechner lässt Sie beide Szenarien gegenüberstellen.

Befristung: mindestens drei Jahre, im Richtwert 25 % Abschlag

Befristete Mietverträge im MRG-Bereich (Voll- und Teilanwendung) müssen schriftlich sein und mindestens drei Jahre laufen. Kürzere Befristungen sind unwirksam, der Vertrag gilt dann als unbefristet. Verlängerungen wieder um mindestens drei Jahre sind möglich, schriftlich und vor Ablauf.

Der Mieter darf einen befristeten Vertrag nach Ablauf des ersten Jahres mit drei Monaten Frist kündigen; der Vermieter ist an die Laufzeit gebunden. Läuft die Frist ab, ohne dass Sie die Räumung verlangen oder eine schriftliche Verlängerung vereinbaren, verlängert sich der Vertrag kraft Gesetz einmalig um drei Jahre und danach unbefristet.

Im Richtwertbereich kostet die Befristung Geld: Vom zulässigen Hauptmietzins sind 25 % abzuziehen. Im Teilanwendungsbereich gibt es keinen gesetzlichen Abschlag, der Markt honoriert unbefristete Verträge aber meist nicht mit höherer Miete, weshalb viele Anleger dort ohnehin befristen.

VertragsformVorteil VermieterNachteil Vermieter
Befristet 3 JahreWohnung wird planbar frei, Eigennutzung oder Verkauf leer möglichRichtwert: 25 % Abschlag; Mieterwechsel alle paar Jahre, Leerstand und Neuvermietungskosten
Befristet 5 JahreLängere Planbarkeit, weniger WechselRichtwert: Abschlag bleibt 25 %
UnbefristetVoller Richtwert, geringe FluktuationKündigung nur aus MRG-Gründen; verkaufen nur vermietet

Kündigungsschutz: Der Vermieter braucht einen Grund

Im Voll- und Teilanwendungsbereich kann der Vermieter unbefristete Verträge nur gerichtlich und nur aus den im MRG genannten Gründen kündigen. Praktisch relevant sind Nichtzahlung des Mietzinses trotz Mahnung, erheblich nachteiliger Gebrauch, Nichtbenützung der Wohnung durch den Mieter und der dringende Eigenbedarf, der hohe Anforderungen hat und bei Anlegerwohnungen selten greift. Der Verkauf der Wohnung ist kein Kündigungsgrund; der Käufer tritt in den Vertrag ein.

Für die Anlagestrategie heißt das: Wer die Wohnung später selbst nutzen oder leer verkaufen möchte, muss befristen. Wer die Wohnung dauerhaft als Ertragsobjekt sieht, gewinnt mit unbefristeten Verträgen stabile Mieter und spart Wechselkosten. Wie die Eigennutzung steuerlich wirkt, steht unter Eigennutzung der Anlegerwohnung.

Mietpreisbremse 2025 bis 2028: Was sie für Anleger bedeutet

Die 2025 beschlossene Mietpreisbremse greift in erster Linie bei Richtwert- und Kategoriemieten: Die Anpassung 2025 entfiel, 2026 sind plus 1 % zulässig, 2027 plus 2 %, ab 2028 gilt ein Deckel bei hoher Inflation. Freie Mieten im Teilanwendungsbereich und im Vollausnahmebereich sind ab 2026 mit gedämpfter Indexierung erfasst; die konkrete Formel richtet sich nach der Inflation des Vorjahres.

Zwei Folgen für die Kalkulation:

  1. Die Wertsicherungsklausel im Mietvertrag ist nicht mehr automatisch der volle VPI. Wer die Miete in der Prognoserechnung mit der vollen Inflation fortschreibt, rechnet zu optimistisch. Rechnen Sie 2026 bis 2028 mit den gesetzlichen Werten, danach konservativ.
  2. Bei Neuvermietung im freien Bereich bleibt der Startmietzins frei. Der Markt setzt den Preis, nicht das Gesetz. Deshalb schneiden Teilanwendungsobjekte in Städten mit Zuzug in der laufenden Ertragsrechnung besser ab als Richtwertobjekte.

Wertsicherungsklauseln sollten so formuliert sein, dass sie den gesetzlichen Rahmen einhalten; unklare Klauseln waren zuletzt häufig Gegenstand von Verbandsklagen. Was die Rechtslage für Ihren Vertrag konkret bedeutet, prüft ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt oder Ihr Steuerberater im Einzelfall.

Betriebskosten: Was Sie umlegen dürfen

Im MRG-Bereich ist der Katalog der umlegbaren Betriebskosten abschließend geregelt (§ 21 MRG): Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Kanalräumung, Schädlingsbekämpfung, Rauchfangkehrer, Beleuchtung der Allgemeinflächen, Feuer- und Haftpflichtversicherung des Hauses, Hausbetreuung, Verwaltungskostenpauschale, Grundsteuer. Nicht umlegbar sind Instandhaltung und Reparaturen, die Rücklage der Eigentümergemeinschaft, Ihre Kreditzinsen und Ihre eigene Hausverwaltung, sofern Sie eine separate Mietverwaltung beauftragen.

Praktisch heißt das für Eigentümer einer Anlegerwohnung: Die Vorschreibung der Hausverwaltung enthält umlegbare und nicht umlegbare Posten gemischt. Nur die umlegbaren dürfen als Betriebskostenakonto an den Mieter weitergegeben werden, mit jährlicher Abrechnung bis 30. Juni des Folgejahres. Die Reparaturrücklage bleibt bei Ihnen. Wie hoch dieser Block typischerweise ist, zeigt der Artikel Leerstand, Rücklagen, Betriebskosten.

Im Vollausnahmebereich ist die Umlage frei vereinbar, in der Praxis werden aber dieselben Positionen verwendet.

Kaution: Höhe, Verzinsung, Rückgabe

Üblich sind drei Bruttomonatsmieten, gerichtlich anerkannt sind bis zu sechs, darüber braucht es eine Begründung. Die Kaution ist getrennt von Ihrem Vermögen zu veranlagen, etwa auf einem Sparbuch, und nach Vertragsende samt Zinsen zurückzugeben, soweit keine offenen Forderungen bestehen. Normale Abnützung darf nicht abgezogen werden; Schäden über den gewöhnlichen Gebrauch hinaus schon. Ein dokumentiertes Übergabeprotokoll mit Fotos bei Ein- und Auszug ist die einzige belastbare Grundlage im Streitfall.

Alternativ kann der Mieter eine Bankgarantie oder eine Kautionsversicherung stellen. Für den Vermieter ist das Sparbuch mit Verpfändung die einfachste Form.

Checkliste für den Mietvertrag der Anlegerwohnung

  • Anwendungsbereich des MRG feststellen (Baubewilligungsdatum, Förderung, Objekttyp).
  • Befristung schriftlich, mindestens drei Jahre, Enddatum konkret nennen.
  • Mietzins in Hauptmietzins, Betriebskostenakonto und USt (10 %) aufgeschlüsselt ausweisen.
  • Wertsicherung gesetzeskonform formulieren, Anpassungsrhythmus definieren.
  • Betriebskostenkatalog nach § 21 MRG anführen, Abrechnungstermin nennen.
  • Kaution samt Veranlagungsform, Übergabeprotokoll als Beilage.
  • Erhaltungspflichten klar trennen: Vermieter für ernste Schäden und Heizthermen, Mieter für Wartung und kleine Instandhaltung.
  • Untervermietung und Kurzzeitvermietung regeln, siehe Kurzzeitvermietung.

Eine seriöse Hausverwaltung oder Mietverwaltung bringt einen aktuellen Mustervertrag mit und übernimmt Neuvermietung, Abrechnung und Mahnwesen. Wer das Rundum-sorglos-Paket nutzt, gibt genau diese Punkte ab.

Wenn Sie wissen möchten, welche Wohnung zu Ihrer Strategie passt, legen Sie ein Anlegerprofil an: Sie erhalten passende Projekte in Voll- oder Teilanwendung und Zugang zu Off-Market-Angeboten, die nicht auf Portalen erscheinen. Mit dem Rechner prüfen Sie vorab, wie sich Richtwert oder freie Miete auf Ihre Rendite auswirken.

Häufige Fragen

Fällt meine Vorsorgewohnung vom Bauträger unter den Richtwert?

Nein. Neubauwohnungen und Eigentumswohnungen in Häusern mit Baubewilligung nach 1945 bzw. 1953 liegen in der Teilanwendung des MRG. Der Mietzins ist frei vereinbar, es gelten aber die Regeln zu Befristung (mindestens drei Jahre) und Kündigungsschutz.

Darf ich einen Mietvertrag auf ein Jahr befristen?

Im MRG-Bereich nicht. Befristungen müssen schriftlich sein und mindestens drei Jahre dauern, sonst gilt der Vertrag als unbefristet. Nur im Vollausnahmebereich, etwa bei Ein- und Zweifamilienhäusern oder Ferienwohnungen, sind kürzere Fristen zulässig.

Was bedeutet der 25 %-Abschlag bei Befristung?

Er gilt nur bei Richtwertmieten im Altbau. Vom zulässigen Hauptmietzins sind bei einem befristeten Vertrag 25 % abzuziehen. Bei frei vereinbarten Mieten im Teilanwendungsbereich gibt es keinen gesetzlichen Abschlag.

Wie wirkt die Mietpreisbremse auf meine Anlegerwohnung?

Richtwert- und Kategoriemieten wurden 2025 eingefroren, steigen 2026 um 1 % und 2027 um 2 %, ab 2028 gilt ein Inflationsdeckel. Freie Mieten sind ab 2026 mit gedämpfter Indexierung erfasst. Der Startmietzins bei Neuvermietung im freien Bereich bleibt Marktsache.

Welche Betriebskosten darf ich an den Mieter weitergeben?

Nur den Katalog des § 21 MRG: Wasser, Müll, Kanal, Rauchfangkehrer, Hausbetreuung, Versicherung des Hauses, Grundsteuer, Verwaltungskostenpauschale. Instandhaltung, Rücklage und Ihre Kreditzinsen bleiben bei Ihnen und sind steuerlich Werbungskosten.

Mag. Florian Kulterer

Mag. Florian Kulterer, staatlich geprüfter Immobilientreuhänder, geschäftsführender Gesellschafter der iX immo GmbH (IMMOXX), Graz. Seit 2003 in der Vermittlung von Anlegerwohnungen, selbst breit investiert. Mehr

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information auf dem Stand 2026-09 und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Zahlen sind Richtwerte.

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Die besten Objekte gehen an Anleger mit Profil.

Budget, Region, Ziel: in drei Schritten. Wer ein Profil hat, sieht passende Anlegerwohnungen zuerst, auch die, die nie auf ein Portal kommen.

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Mag. Florian Kulterer
„Wir rechnen jede Anlegerwohnung netto, mit Leerstand und Rücklage. Erst wenn die Zahl trägt, empfehlen wir den Kauf. So investiere ich selbst."
Mag. Florian Kulterer, staatlich geprüfter Immobilientreuhänder, iX immo GmbH

Die Menschen hinter der Zusammenarbeit

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Georg Tilg, Geschäftsführer der Captura UnternehmensgruppeCAPTURA

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Mit Branchenerfahrung seit 1989 verantwortet Georg Tilg bei Captura Kooperationen sowie Verkauf und Vertrieb. Er verbindet das Netzwerk zu Bauträgern mit dem Blick für Anleger- und Vorsorgewohnungen.

Mag. Florian Kulterer, Geschäftsführer von IMMOXX und staatlich geprüfter ImmobilientreuhänderIMMOXX

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Seit 2003 in der Immobilienpraxis: Mag. Florian Kulterer bringt Erfahrung mit Wohn- und Anlageimmobilien, Immobilienbewertung und Vermittlung ein. Ihr persönlicher Ansprechpartner bei IMMOXX in Graz.

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