DefinitionDas österreichische Mietrechtsgesetz mit drei Anwendungsbereichen. Vollanwendung bei Altbau mit Baubewilligung vor 1945 beziehungsweise 1953: Richtwertmiete, Kündigungsschutz, Erhaltungspflicht. Teilanwendung bei Eigentumswohnungen in Gebäuden ab 1945 und im frei finanzierten Neubau: freier Mietzins, aber Befristungs- und Kündigungsschutz. Vollausnahme etwa für Ein- und Zweifamilienhäuser und Ferienwohnungen.
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