DefinitionDer Vertrag aller Miteigentümer einer Liegenschaft in Österreich, mit dem Wohnungseigentum begründet wird: Zuordnung der Wohnungen zu Nutzwerten, Regelungen zu Zubehör, Nutzung, Verwaltung und Aufteilungsschlüssel. Er wird im Grundbuch angemerkt und bindet jeden späteren Käufer. Beim Neubau legt ihn der Bauträger vor; abweichende Aufteilungsschlüssel für Betriebskosten stehen dort.
Wo der Begriff praktisch wird
Wohnungseigentumsvertrag taucht in diesen Ratgeberartikeln im Zusammenhang auf — dort steht die Anwendung mit Zahlen, nicht nur die Definition:
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