Die Kaufnebenkosten sind der Posten, der Erstkäufer am häufigsten überrascht — nicht weil er unbekannt wäre, sondern weil er vollständig aus Eigenkapital kommen muss. Banken beleihen den Objektwert, und der Grunderwerbsteuer steht kein beleihbarer Gegenwert gegenüber.
In Österreich setzen sich die Kosten aus vier Teilen zusammen: 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis, 1,1 Prozent Eintragungsgebühr im Grundbuch, die Vertragserrichtung und Treuhandabwicklung durch Notar oder Rechtsanwalt mit rund 1 bis 3 Prozent, und bei Vermittlung bis zu 3 Prozent plus Umsatzsteuer Maklerprovision. Wird die Wohnung finanziert, kommt die Eintragungsgebühr für das Pfandrecht mit 1,2 Prozent der Pfandsumme hinzu.
In Deutschland unterscheidet sich vor allem die Grunderwerbsteuer nach Bundesland: Bayern liegt mit 3,5 Prozent am unteren Ende, Baden-Württemberg bei 5,0 Prozent. Notar und Grundbuch kosten zusammen rund 1,5 bis 2,0 Prozent. Seit dem Bestellerprinzip beim Wohnungsverkauf teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision in der Regel hälftig.
Steuerlich sind die Nebenkosten nicht verloren: Grunderwerbsteuer, Grundbuch, Vertrag und Provision zählen zu den Anschaffungsnebenkosten und erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage. Nur der Grundanteil bleibt außen vor. Finanzierungsnebenkosten wie die Pfandrechtsgebühr sind dagegen sofort abzugsfähige Werbungskosten.