Die Grunderwerbsteuer ist in beiden Ländern der größte einzelne Nebenkostenposten und in Deutschland der einzige, der je nach Bundesland erheblich schwankt. Die Spanne reicht 2026 von 3,5 Prozent in Bayern bis 6,5 Prozent in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Schleswig-Holstein. Auf 300.000 € Kaufpreis sind das 9.000 € Unterschied bei sonst identischem Objekt — mehr, als die meisten Käufer beim Kaufpreis herausverhandeln.
Für Anleger, die nicht an einen Ort gebunden sind, ist das ein echtes Auswahlkriterium: Wer zwischen zwei gleichwertigen Objekten in Nürnberg und Kassel wählt, spart in Bayern 2,5 Prozentpunkte gegenüber Hessen. Über eine Haltedauer von zehn Jahren entspricht das rund einem Viertel einer Jahresmiete.
In Österreich beträgt der Satz beim entgeltlichen Erwerb einheitlich 3,5 Prozent, Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis. Dazu kommt die Eintragungsgebühr im Grundbuch mit 1,1 Prozent sowie, bei Finanzierung, 1,2 Prozent für die Eintragung des Pfandrechts.
Anders ist der Fall bei unentgeltlicher Übertragung im Familienverband — Schenkung an Kinder, Übergabe zu Lebzeiten, Erbschaft. Dann greift der Stufentarif: 0,5 Prozent für die ersten 250.000 €, 2 Prozent für die nächsten 150.000 €, 3,5 Prozent darüber. Bemessungsgrundlage ist der Grundstückswert, nicht der Verkehrswert. Das macht die Übergabe zu Lebzeiten in Österreich vergleichsweise günstig — ein Punkt, der bei der Frage, auf wen eine Wohnung laufen soll, mitgerechnet gehört.
Steuerlich zählt die Grunderwerbsteuer beim Anlageobjekt zu den Anschaffungsnebenkosten und erhöht anteilig die AfA-Bemessungsgrundlage. Sie ist also nicht verloren, sondern verteilt sich über die Abschreibungsdauer.