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Vorsteuer rechnen.

Kurz gesagt

Wer in Österreich eine Neubauwohnung vom Bauträger kauft und umsatzsteuerpflichtig vermietet, holt 20 Prozent des Nettokaufpreises als Vorsteuer zurück und verrechnet 10 Prozent Umsatzsteuer auf die Miete. Bei 250.000 € netto sind das 50.000 €. Die Bindung läuft 20 Jahre: Eigennutzung, unecht befreite Vermietung oder Verkauf an einen Privaten lösen eine anteilige Berichtigung von einem Zwanzigstel je verbleibendem Jahr aus. In Deutschland gibt es diesen Abzug bei Wohnraumvermietung nicht.

Richtwerte 2026, keine Steuer- oder Anlageberatung. Die Eingaben bleiben im Browser und werden nicht übertragen. Ihr vollständiges Szenario mit 20-Jahres-Sicht: großer Rechner oder Anlegerprofil.

Der Vorsteuerabzug ist der stärkste steuerliche Hebel der österreichischen Vorsorgewohnung — und der am häufigsten missverstandene. Er entsteht nicht durch den Kauf, sondern durch die Option zur Umsatzsteuerpflicht bei der Vermietung. Wer optiert, verrechnet dem Mieter 10 Prozent Umsatzsteuer auf die Miete und darf im Gegenzug die 20 Prozent aus dem Kaufpreis und aus allen Investitionen als Vorsteuer geltend machen.

Die Zahlen: Bei 250.000 € netto bekommen Sie 50.000 € vom Finanzamt zurück. Ihre tatsächliche Investition sinkt damit auf den Nettobetrag — bei gleicher Miete steigt die Rendite entsprechend. Bei einer Jahresmiete von 9.000 € netto sind das statt 3,0 Prozent auf den Bruttopreis 3,6 Prozent auf die tatsächliche Investition.

Der Preis ist die zwanzigjährige Bindung. Ändert sich die Nutzung — Eigennutzung, Überlassung an Angehörige, Verkauf an einen privaten Käufer, der nicht optieren kann —, wird die Vorsteuer anteilig berichtigt: ein Zwanzigstel für jedes Jahr, das an den zwanzig fehlt. Wer nach fünf Jahren eigennutzt, zahlt 15 Zwanzigstel zurück, bei 50.000 € also 37.500 €.

Zwei praktische Hinweise. Erstens funktioniert die Option nur, solange der Mieter selbst kein Problem damit hat — bei Wohnraum ist das der Regelfall, weil Privatpersonen ohnehin keine Vorsteuer abziehen. Zweitens hängt der Abzug an einer tragfähigen Prognoserechnung: Wird die Vermietung als Liebhaberei eingestuft, fällt die Vorsteuer rückwirkend weg.

Häufige Fragen

Wie viel Vorsteuer bekomme ich zurück?

20 Prozent des Nettokaufpreises. Bei 250.000 € netto sind das 50.000 €, die Ihre tatsächliche Investition entsprechend senken.

Was passiert bei Eigennutzung?

Die Vorsteuer wird anteilig berichtigt: ein Zwanzigstel je Jahr, das an den zwanzig Bindungsjahren fehlt. Nach fünf Jahren wären das 15 Zwanzigstel, bei 50.000 € also 37.500 €.

Gibt es den Vorsteuerabzug auch in Deutschland?

Nein. Wohnraumvermietung ist dort umsatzsteuerfrei, ein Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen. Der deutsche Vorteil liegt in der höheren AfA beim Neubau und im steuerfreien Verkauf nach zehn Jahren.

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Mag. Florian Kulterer, staatlich geprüfter Immobilientreuhänder, iX immo GmbH

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Mag. Florian Kulterer, Geschäftsführer von IMMOXX und staatlich geprüfter ImmobilientreuhänderIMMOXX

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Seit 2003 in der Immobilienpraxis: Mag. Florian Kulterer bringt Erfahrung mit Wohn- und Anlageimmobilien, Immobilienbewertung und Vermittlung ein. Ihr persönlicher Ansprechpartner bei IMMOXX in Graz.

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