DefinitionEine Wohnung, die nicht Hauptwohnsitz ist und zeitweise zu Erholungszwecken genutzt wird. Tirol, Salzburg und Vorarlberg beschränken Freizeitwohnsitze über die Raumordnung streng, neue Widmungen sind praktisch nicht erhältlich; Kärnten und andere Länder erheben eine Zweitwohnsitzabgabe. Ferienanlagen für Anleger sind deshalb als Beherbergungsbetrieb gewidmet und verpflichten zur touristischen Vermietung.
Wo der Begriff praktisch wird
Zweitwohnsitz (Freizeitwohnsitz) taucht in diesen Ratgeberartikeln im Zusammenhang auf — dort steht die Anwendung mit Zahlen, nicht nur die Definition:
Verwandte Begriffe
- Hauptwohnsitzbefreiung — Der Verkauf einer Wohnung, die dem Verkäufer seit der Anschaffung mindestens zwei Jahre durchgehend oder innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens fünf Jahre…
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Selbst nachrechnen
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