DefinitionAlle Ausgaben, die der Erzielung der Mieteinkünfte dienen und den steuerpflichtigen Überschuss mindern: Kreditzinsen, AfA, Verwaltung, Instandhaltung, nicht umlegbare Betriebskosten, Rücklage bei Verwendung, Steuerberater, Fahrtkosten. Nicht abzugsfähig sind Tilgung und private Eigennutzung. In den ersten Jahren übersteigen sie oft die Miete und erzeugen einen verrechenbaren Verlust.
Wo der Begriff praktisch wird
Werbungskosten taucht in diesen Ratgeberartikeln im Zusammenhang auf — dort steht die Anwendung mit Zahlen, nicht nur die Definition:
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