DefinitionDie Zusage eines Bauträgers oder Verwalters, dem Anleger für eine bestimmte Zeit, meist zwei bis fünf Jahre, eine feste Miete zu zahlen, unabhängig davon, ob die Wohnung vermietet ist. Sie ist eingepreist, meist über einen höheren Kaufpreis oder eine Gebühr von 3 bis 8 % der Miete, und nur so viel wert wie die Bonität des Garantiegebers. Nach Ablauf zählt allein der Markt.
Wo der Begriff praktisch wird
Vermietungsgarantie taucht in diesen Ratgeberartikeln im Zusammenhang auf — dort steht die Anwendung mit Zahlen, nicht nur die Definition:
Selbst nachrechnen
Was der Begriff für Ihr Objekt bedeutet, zeigen die Rechner: Mietrendite, AfA, Kaufnebenkosten, Finanzierung, Cashflow. Den vollständigen Überblick gibt der große Rechner mit 20-Jahres-Sicht.