DefinitionDer Notar oder Rechtsanwalt, der beim Immobilienkauf in Österreich den Kaufpreis verwahrt und erst auszahlt, wenn die Voraussetzungen für die lastenfreie Eigentumsübertragung vorliegen. Beim Bauträgervertrag nach BTVG ist er Pflicht und überwacht den Ratenplan nach Baufortschritt. In Deutschland übernimmt der Notar eine vergleichbare Sicherungsfunktion über Auflassungsvormerkung und Fälligkeitsmitteilung.
Wo der Begriff praktisch wird
Treuhänder taucht in diesen Ratgeberartikeln im Zusammenhang auf — dort steht die Anwendung mit Zahlen, nicht nur die Definition:
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