DefinitionDas Gesetz, das Eigentum an einzelnen Wohnungen eines Hauses regelt: Sondereigentum an der Wohnung, Miteigentum am Gemeinschaftseigentum, Eigentümerversammlung, Verwalter, Rücklage. In Österreich das WEG 2002 mit Nutzwerten und Wohnungseigentumsvertrag, in Deutschland das WEG mit Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, 2020 reformiert. Beschlüsse binden auch den Anleger, der nicht anwesend war.
Verwandte Begriffe
- Betreiberimmobilie — Eine Wohnung oder Einheit, die nicht an einen Haushalt, sondern an ein Unternehmen vermietet wird, das sie im Rahmen eines Konzepts nutzt: Pflegeheim, Studente…
- Erhaltungsrücklage — Die Ansparung der Eigentümergemeinschaft für künftige Instandhaltungen an Dach, Fassade, Lift und Haustechnik, in Deutschland seit 2020 so genannt (früher Inst…
- Ertragswert — Der Wert einer Immobilie, abgeleitet aus dem nachhaltig erzielbaren Reinertrag, kapitalisiert mit einem Liegenschaftszinssatz über die Restnutzungsdauer, zuzüg…
- Nutzfläche — Die Bodenfläche einer Wohnung ohne Wände, Balkone, Terrassen, Keller und Loggien nach österreichischer Definition im MRG und WEG; sie ist die Basis für Mietzin…
- Sondertilgung — Die Rückzahlung eines Teils der Kreditsumme außerhalb der vereinbarten Raten. In Deutschland vertraglich meist auf 5 bis 10 % der Ursprungssumme pro Jahr begre…
Selbst nachrechnen
Was der Begriff für Ihr Objekt bedeutet, zeigen die Rechner: Mietrendite, AfA, Kaufnebenkosten, Finanzierung, Cashflow. Den vollständigen Überblick gibt der große Rechner mit 20-Jahres-Sicht.