DefinitionEine einmalige Zahlung aller Eigentümer, wenn die Rücklage für eine Maßnahme nicht ausreicht, etwa für Dach, Fassade oder Heizung. In Deutschland per Beschluss der Eigentümerversammlung, in Österreich als Nachschuss zur Rücklage. Anleger prüfen vor dem Kauf Rücklagenstand und Beschlussprotokolle der letzten drei Jahre, um bevorstehende Umlagen zu erkennen.
Wo der Begriff praktisch wird
Sonderumlage taucht in diesen Ratgeberartikeln im Zusammenhang auf — dort steht die Anwendung mit Zahlen, nicht nur die Definition:
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Selbst nachrechnen
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