DefinitionDie jährliche steuerliche Abschreibung des Gebäudeanteils einer vermieteten Wohnung als Werbungskosten. In Österreich 1,5 % pro Jahr, beschleunigt 4,5 % im ersten und 3 % im zweiten Jahr für Anschaffungen seit Juli 2020. In Deutschland 2 % linear ab Baujahr 1925, 2,5 % davor und 3 % für Wohngebäude mit Fertigstellung ab 2023. Grund und Boden wird nie abgeschrieben.
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