DefinitionFür Gebäude, die seit 1. Juli 2020 angeschafft oder hergestellt wurden, darf in Österreich im ersten Jahr das Dreifache und im zweiten Jahr das Doppelte des normalen Satzes abgeschrieben werden: 4,5 % und 3 %, danach 1,5 %. Die Halbjahresregel entfällt im ersten Jahr. Die Gesamtabschreibung bleibt gleich, sie kommt nur früher.
Wo der Begriff praktisch wird
Beschleunigte AfA taucht in diesen Ratgeberartikeln im Zusammenhang auf — dort steht die Anwendung mit Zahlen, nicht nur die Definition:
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Selbst nachrechnen
Was der Begriff für Ihr Objekt bedeutet, zeigen die Rechner: Mietrendite, AfA, Kaufnebenkosten, Finanzierung, Cashflow. Den vollständigen Überblick gibt der große Rechner mit 20-Jahres-Sicht.