DefinitionEin Zimmer mit Bad in einem stationären Pflegeheim, das als Teileigentum an Anleger verkauft und über einen Pachtvertrag von 20 bis 25 Jahren an einen Betreiber vergeben wird. Pacht 2026 rund 3,5 bis 4,5 % des Kaufpreises, meist mit gedeckelter Indexierung. Eigennutzung ist ausgeschlossen, der Wiederverkauf läuft nur an andere Anleger; das Risiko liegt in der Bonität des Betreibers.
Wo der Begriff praktisch wird
Pflegeimmobilie taucht in diesen Ratgeberartikeln im Zusammenhang auf — dort steht die Anwendung mit Zahlen, nicht nur die Definition:
Verwandte Begriffe
- Teileigentum — In Deutschland das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes, etwa Geschäftsräume, Praxen oder Pflegeapartments in einem Heim, ver…
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