DefinitionDer im BTVG festgelegte Zahlungsplan für eine Neubauwohnung, bei dem der Käufer den Kaufpreis in Raten nach Baufortschritt an den Treuhänder zahlt: 15 % bei Baubeginn, weitere Raten bei Rohbau, Dach, Rohinstallation, Fassade, Fertigstellung und 4 bis 5 % bei Übergabe, abzüglich Haftrücklass. Die Alternative ist die schuldrechtliche Sicherung durch Bankgarantie mit freier Fälligkeit.
Wo der Begriff praktisch wird
Ratenplan taucht in diesen Ratgeberartikeln im Zusammenhang auf — dort steht die Anwendung mit Zahlen, nicht nur die Definition:
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