DefinitionNach BTVG kann der Käufer einer Neubauwohnung vom Vertrag zurücktreten, wenn er nicht spätestens eine Woche vor Vertragsabschluss schriftlich über Sicherung, Treuhänder und Vertragsinhalt informiert wurde, binnen 14 Tagen ab Information oder Vertragsabschluss. Dazu kommt das Rücktrittsrecht nach § 30a KSchG bei Erklärungen am Tag der Erstbesichtigung. In Deutschland gibt es kein vergleichbares gesetzliches Rücktrittsrecht beim notariellen Kauf.
Wo der Begriff praktisch wird
Rücktrittsrecht taucht in diesen Ratgeberartikeln im Zusammenhang auf — dort steht die Anwendung mit Zahlen, nicht nur die Definition:
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