DefinitionDer gesetzlich festgelegte Mietzins je m² für Altbauwohnungen in Vollanwendung des MRG, je Bundesland verschieden, in Wien 2026 rund 7 € netto. Zu- und Abschläge für Lage, Ausstattung, Stockwerk und Befristung (minus 25 %) ergeben den zulässigen Hauptmietzins. Angepasst wird per Gesetz: 2025 eingefroren, 2026 plus 1 %, 2027 plus 2 %.
Wo der Begriff praktisch wird
Richtwert taucht in diesen Ratgeberartikeln im Zusammenhang auf — dort steht die Anwendung mit Zahlen, nicht nur die Definition:
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