DefinitionDas österreichische Gesetz zum Schutz von Käufern noch nicht fertiggestellter Wohnungen. Kernpunkte: Treuhänder (Notar oder Anwalt), Zahlung nach Ratenplan entsprechend dem Baufortschritt oder schuldrechtliche Sicherung durch Bankgarantie, Rücktrittsrecht des Käufers, Haftrücklass von 2 % für drei Jahre. Ein Bauträgervertrag ohne diese Sicherungen ist ein Warnzeichen.
Wo der Begriff praktisch wird
BTVG (Bauträgervertragsgesetz) taucht in diesen Ratgeberartikeln im Zusammenhang auf — dort steht die Anwendung mit Zahlen, nicht nur die Definition:
Verwandte Begriffe
- Ratenplan — Der im BTVG festgelegte Zahlungsplan für eine Neubauwohnung, bei dem der Käufer den Kaufpreis in Raten nach Baufortschritt an den Treuhänder zahlt: 15 % bei Ba…
- Rücktrittsrecht — Nach BTVG kann der Käufer einer Neubauwohnung vom Vertrag zurücktreten, wenn er nicht spätestens eine Woche vor Vertragsabschluss schriftlich über Sicherung, T…
- Treuhänder — Der Notar oder Rechtsanwalt, der beim Immobilienkauf in Österreich den Kaufpreis verwahrt und erst auszahlt, wenn die Voraussetzungen für die lastenfreie Eigen…
- Bauträgervertrag — Der Kaufvertrag über eine noch zu errichtende oder zu sanierende Wohnung, bei dem der Käufer vor Fertigstellung mehr als 150 € pro m² Nutzfläche zahlt. In Öste…
- Schuldendienstquote — Der Anteil aller Kreditraten am verfügbaren Nettoeinkommen eines Haushalts. Unter der KIM-Verordnung durfte sie 40 % nicht übersteigen; die Banken rechnen weit…
Selbst nachrechnen
Was der Begriff für Ihr Objekt bedeutet, zeigen die Rechner: Mietrendite, AfA, Kaufnebenkosten, Finanzierung, Cashflow. Den vollständigen Überblick gibt der große Rechner mit 20-Jahres-Sicht.