DefinitionDer Staatsvertrag, der regelt, welcher Staat Einkünfte besteuert, wenn Wohnsitz und Einkunftsquelle in verschiedenen Ländern liegen. Nach Art. 6 des DBA Österreich–Deutschland werden Mieteinkünfte im Belegenheitsstaat der Immobilie besteuert. Der Wohnsitzstaat stellt sie frei, berücksichtigt sie aber beim Steuersatz (Progressionsvorbehalt).
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