DefinitionDie Ansparung der Eigentümergemeinschaft für künftige Instandhaltungen an Dach, Fassade, Lift und Haustechnik, in Deutschland seit 2020 so genannt (früher Instandhaltungsrücklage), in Österreich schlicht Rücklage nach § 31 WEG. Sie wird monatlich mit dem Hausgeld eingezahlt und beim Verkauf mitverkauft. Richtwert: mindestens 1 € pro m² monatlich, bei Bestand ab 30 Jahren deutlich mehr.
Wo der Begriff praktisch wird
Erhaltungsrücklage taucht in diesen Ratgeberartikeln im Zusammenhang auf — dort steht die Anwendung mit Zahlen, nicht nur die Definition:
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