DefinitionDer Teil des Kaufpreises, der auf Grund und Boden entfällt und deshalb nicht abgeschrieben wird. In Österreich pauschal 40 % in Gemeinden über 100.000 Einwohnern oder bei Baulandpreisen über 400 € pro m², sonst 30 %, bei sehr niedrigen Bodenpreisen 20 %; ein Gutachten kann einen niedrigeren Anteil belegen. In Deutschland wird nach der Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums oder per Gutachten aufgeteilt.
Wo der Begriff praktisch wird
Grundanteil taucht in diesen Ratgeberartikeln im Zusammenhang auf — dort steht die Anwendung mit Zahlen, nicht nur die Definition:
Selbst nachrechnen
Was der Begriff für Ihr Objekt bedeutet, zeigen die Rechner: Mietrendite, AfA, Kaufnebenkosten, Finanzierung, Cashflow. Den vollständigen Überblick gibt der große Rechner mit 20-Jahres-Sicht.