DefinitionDas öffentliche Register, in dem Eigentum, Pfandrechte, Dienstbarkeiten und Wohnungseigentum an jeder Liegenschaft eingetragen sind. In Österreich beim Bezirksgericht mit Eintragungsgebühr von 1,1 % des Kaufpreises und 1,2 % der Pfandrechtssumme, in Deutschland beim Amtsgericht mit Kosten von rund 0,5 % zuzüglich Notar. Erst mit der Eintragung wird der Käufer Eigentümer.
Wo der Begriff praktisch wird
Grundbuch taucht in diesen Ratgeberartikeln im Zusammenhang auf — dort steht die Anwendung mit Zahlen, nicht nur die Definition:
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