DefinitionVermietung an wechselnde Gäste für Tage oder Wochen über Plattformen oder Betreiber. Wien erlaubt in Wohnzonen seit 2024 höchstens 90 Tage pro Jahr ohne Ausnahmebewilligung, Graz und Salzburg regeln es über Widmung und Raumordnung, München über das Zweckentfremdungsverbot mit höchstens acht Wochen pro Jahr. Ortstaxe, Registrierungspflicht und ab Hotelcharakter Gewerbesteuerpflicht kommen dazu.
Wo der Begriff praktisch wird
Kurzzeitvermietung taucht in diesen Ratgeberartikeln im Zusammenhang auf — dort steht die Anwendung mit Zahlen, nicht nur die Definition:
Verwandte Begriffe
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- Vermietungsgarantie — Die Zusage eines Bauträgers oder Verwalters, dem Anleger für eine bestimmte Zeit, meist zwei bis fünf Jahre, eine feste Miete zu zahlen, unabhängig davon, ob d…
Selbst nachrechnen
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